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   BFH, 21.01.1977 - III R 107/73   

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BFH, 21.01.1977 - III R 107/73 (https://dejure.org/1977,777)
BFH, Entscheidung vom 21.01.1977 - III R 107/73 (https://dejure.org/1977,777)
BFH, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - III R 107/73 (https://dejure.org/1977,777)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschuldner - Konkurseröffnung - Konkursverwalter - Auftrag zur Weiterführung des Geschäfts - Einbehalten der Lohnsteuer - Einkommensteuerveranlagung - Aufrechnung des Finanzamtes - Unzulässige Rechtsausübung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 226a; KO § 14, § 54, § 55

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 121, 279
  • NJW 1977, 1359
  • DB 1977, 896
  • BStBl II 1977, 393
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 26.01.1977 - 1 BvL 7/76

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit von Verlusten aus

    Auszug aus BFH, 21.01.1977 - III R 107/73
    Unbeschadet der Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung (vgl. Beschluß des BVerfG vom 26. Januar 1977 1 BvL 7/76) erscheint es dem Senat mit Rücksicht darauf, daß der Abzug der Einkommensteuer vom Arbeitslohn (§ 38 EStG) nur eine andere Form der Einkommensteuererhebung ist, nicht gerechtfertigt, für das Konkursverfahren dem FA das Recht zur Aufrechnung mit anderen Steueransprüchen gegen den allein aus der Technik des Lohnsteuerverfahrens entstandenen Erstattungsanspruch zu gewähren.
  • BGH, 26.05.1971 - VIII ZR 137/70

    Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen eines Viehbetreibers -

    Auszug aus BFH, 21.01.1977 - III R 107/73
    § 14 KO ist nach dem Urteil des BGH vom 26. Mai 1971 VIII ZR 137/70 (NJW 1971, 1563) auch nicht entsprechend anwendbar.
  • BGH, 24.06.1985 - III ZR 219/83

    Hinterlegungsverhältnis und Aufrechnung

    a) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, daß über die gesetzlich oder vertraglich ausdrücklich geregelten Fälle hinaus eine Aufrechnung sich verbietet, wenn nach dem besonderen Inhalt des zwischen den Parteien begründeten Schuldverhältnisses der Ausschluß als stillschweigend vereinbart angesehen werden muß (§ 157 BGB) oder wenn die Natur der Rechtsbeziehung oder der Zweck der geschuldeten Leistung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar (§ 242 BGB) erscheinen lassen (RGZ 160, 52, 59, 60; BGHZ 14, 342, 346 f.; 25, 211, 215; 54, 244, 247 [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68]; 71, 380, 383 [BGH 01.06.1978 - III ZR 44/77]; BFHE 121, 279, 283; Staudinger/J. Schmidt, BGB 12. Aufl. § 242 Rn. 1300; MünchKomm/v. Feldmann § 387 Rn. 19; Erman/Sirp, BGB 7. Aufl. § 242 Rn. 109; Palandt/Heinrichs, BGB 44. Aufl. § 387 Anm. 7b cc; Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts Bd. I 13. Aufl. S. 241; speziell zur Aufrechnung im öffentlichen Recht vgl. Pietzner VerwArch 73 (1982), 453, 461 ff. m. w. Nachw. sowie ferner Tipke/Kruse, Abgabenordnung 11. Aufl. § 226 Rn. 16 m. w. Nachw.).
  • BFH, 19.10.1982 - VII R 64/80

    Lohnsteuererstattungsansprüche - Aufrechnung

    Die Aufrechnungserklärung sei wegen Verstoßes gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und den Gleichheitssatz des Art. 3 des Grundgesetzes (GG) rechtswidrig (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1977 III R 107/73, BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393).

    Das FG hat in Anlehnung an das Urteil des III. Senats des BFH in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393 im Ergebnis entschieden, daß die Aufrechnung gegen den Erstattungsanspruch des Klägers eine unzulässige Rechtsausübung darstelle, die darin bestehe, daß das FA eine ihm vom Gesetz nur formal gewährte Rechtsstellung ausgenutzt und gegen Erstattungsansprüche aus Lohnsteuer aufgerechnet habe, von der von vornherein festgestanden habe, daß sie ihm materiell nicht zustand.

    Der erkennende Senat weicht mit dieser Entscheidung nicht von der Entscheidung des III. Senats des BFH in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393 ab.

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 50/86

    Aufrechnung mit Gegenforderung, die auf einem angefochtenen und einstweilen nicht

    b) Die Ausübung eines jeden von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechts kann unter besonderen Umständen rechtsmißbräuchlich und damit unzulässig sein (vgl. z. B. BFH- Urteil vom 21. Januar 1977 III R 107/73, BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf das Urteil in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393.

  • BFH, 17.09.1987 - VII R 51/86

    Hauptzollamt - Aufrechnung gegen Hauptforderung - Rechtswegfremde Gegenforderung

    b) Die Ausübung eines jeden von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechts kann unter besonderen Umständen rechtsmißbräuchlich und damit unzulässig sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Januar 1977 III R 107/73 , BFHE 121, 279 , BStBl II 1977, 393 ).

    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin auf das Urteil in BFHE 121, 279 , BStBl II 1977, 393 .

  • BFH, 26.02.1985 - VII R 32/84

    Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung des Finanzamtes mit einer

    Mit der nach erfolgloser Beschwerde gegen die Aufrechnungsverfügung erhobenen Klage machte der Kläger geltend, die Aufrechnung stelle eine unzulässige Rechtsausübung das (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. Januar 1977 III R 107/73, BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393) und verstoße gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG).

    Der erkennende Senat hält auch an seiner im Urteil in BFHE 138, 308, BStBl II 1983, 541 vertretenen Auffassung fest, daß diese Entscheidung nicht von der Entscheidung des III. Senats des BFH in BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393, auf die sich der Kläger beruft, abweicht und daher eine Anrufung des Großen Senats des BFH nach § 11 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nicht geboten ist.

  • FG Köln, 13.02.2019 - 4 K 1600/18

    Abgabenordnung: Rückforderung einer auf ein Anderkonto des Insolvenzverwalters

    Die Rechtsfigur der unzulässigen Rechtsausübung ist grundsätzlich auch im Rahmen des von Treu und Glauben geprägten Steuerschuldverhältnisses anwendbar (vgl. dazu BFH-Urteil vom 21. Januar 1977 III R 107/73, BFHE 121, 279, BStBl II 1977, 393; Olzen/Looschelders, a.a.O., Rn. 1150 ff.).
  • BFH, 21.01.1977 - III R 125/73

    Abgabenforderung - Erlöschen durch Aufrechnung - Antrag auf Erlaß eines

    Wegen des Sachverhalts wird auf die Gründe des Urteils des erkennenden Senats III R 107/73 vom heutigen Tag Bezug genommen.
  • BFH, 20.11.1984 - VII R 52/83
    Im Streitfall war der Gemeinschuldner nach Konkurs seines Einzelunternehmens als Arbeitnehmer tätig geworden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21.7.1977 III R 107/73).5.
  • BFH, 20.11.1984 - VII R 40/83
    Im Streitfall war der Gemeinschuldner nach Konkurs seines Einzelunternehmens als Arbeitnehmer einer GmbH tätig geworden (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 21.7.1977 III R 107/73).3.
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